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Gute wissenschaftliche Praxis

"Die  HHU  verpflichtet  ihre  Angehörigen,  unter  Berücksichtigung  der  Besonderheiten  der  jeweiligen  Fachdisziplin die in dieser Ordnung festgelegten Regeln für gute wissenschaftliche Praxis einzuhalten. Jede  bzw.  jeder  Wissenschaftler*in  trägt  die  Verantwortung  dafür,  dass  das  eigene  Verhalten  den  Standards  guter  wissenschaftlicher  Praxis  entspricht.  Zu  den  Prinzipien  gehört  es  insbesondere,  lege  artis (d.h. nach den anerkannten Standards der jeweiligen Fachdisziplin) zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit und  Transparenz  im  Hinblick  auf  die  eigenen  und  die  Beiträge  Dritter  zu  wahren,  alle  Ergebnisse  konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern."

(Präambel aus "Grundsätze zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 30. Oktober 2020 " in: Amtliche Bekanntmachungen der HHU D 53/2020 und 55/2020)

Promovierende des Forschungszentrum Jülich, die am JuDocs-Programm teilnehmen, finden Informationen zur wechselseitigen Anrechenbarkeit von GWP-Pflichtkurse hier.

Verantwortlichkeit: