Promovierende der Math.-Nat.-Fak. sind laut Promotionsordnung dazu verpflichtet, ihre Kenntnis über die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nachzuweisen. Hierzu bietet die iGRAD regelmäßige Seminare an.
Gute wissenschaftliche Praxis
"Die HHU verpflichtet ihre Angehörigen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Fachdisziplin die in dieser Ordnung festgelegten Regeln für gute wissenschaftliche Praxis einzuhalten. Jede bzw. jeder Wissenschaftler*in trägt die Verantwortung dafür, dass das eigene Verhalten den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. Zu den Prinzipien gehört es insbesondere, lege artis (d.h. nach den anerkannten Standards der jeweiligen Fachdisziplin) zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit und Transparenz im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern."
(Präambel aus "Grundsätze zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 30. Oktober 2020 " in: Amtliche Bekanntmachungen der HHU D 53/2020 und 55/2020)
Promovierende des Forschungszentrum Jülich, die am JuDocs-Programm teilnehmen, finden Informationen zur wechselseitigen Anrechenbarkeit von GWP-Pflichtkurse hier.