Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter und Beauftragte für biologische Sicherheit - Aktualisierungskurs
- anerkannte Fortbildungsveranstaltung nach § 28 Abs. 3 GenTSV 2021 -
iGRAD-Workshop in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz (SAUS)
Hinweis:
Hierbei handelt es sich um den Aktualisierungskurs. Informationen zum Grundkurs finden Sie hier.
Zielgruppe: | Projektleitende (PL) und Beauftragte für Biologische Sicherheit (BBS), deren Fortbildung (Grundkurs) bereits fünf Jahre oder länger zurückliegt. Ein absolvierter Grundkurs ist Voraussetzung für die Teilnahme. |
---|---|
Sprache: | Deutsch |
Workshopdauer: | 1 Tag |
Kosten: | Für bestellte PL und BBS der HHU und des UKD beträgt der vergünstigte Teilnahmebeitrag 150,- Euro. Hierin enthalten sind Verpflegung und Getränke vor Ort. Für bestellte PL und BBS der medizinischen Fakultät zahlt - eine erfolgreiche Teilnahme vorausgesetzt - das Dekanat der Medizinischen Fakultät die Teilnahmegebühr zentral. Informationen zu Teilnahmemöglichkeiten und Kosten für weitere Personengruppen erhalten Sie auf Anfrage an igrad(at)hhu.de. |
Anmeldung: | Ab sofort können eventuelle Restplätze auch an Mitglieder der HHU / des UKD oder weitere Personen (z.B. Mitarbeitende des IUF/DDZ) vergeben werden, die aktuell nicht als Projektleitende bzw. BBS an der HHU oder dem UKD bestellt sind, aber bereits einen Grundkurs (s.o.) absolviert haben. Verbindliche Anmeldung (bitte hier klicken) Anmeldeschluss für bestellte PL und BBS (HHU und UKD): 08.11.2020 |
Teilnehmerzahl: | 26 - 36 |
Ort: | Der Kurs findet in Düsseldorf Kaiserswerth statt, weitere Informationen erhalten Sie nach einer verbindlichen Anmeldung. |
Nächste Termine
Datum | Uhrzeit | Ort |
---|---|---|
19.01.2021 voll | 9:00-18:00 Uhr | Düsseldorf Kaiserswerth |
08.02.2021 | 9:00-18:00 Uhr | Düsseldorf Kaiserswerth |
10.02.2021 | 9:00-18:00 Uhr | Düsseldorf Kaiserswerth |
19.02.2021 | 9:00-18:00 Uhr | Düsseldorf Kaiserswerth |
24.02.2021 | 9:00-18:00 Uhr | Düsseldorf Kaiserswerth |
Zusammenfassung
Durch die Novellierung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) ergibt sich ab dem 01.03.2021 die Verpflichtung, dass Projektleiter/Projektleiterinnen und Beauftragte für die Biologische Sicherheit alle fünf Jahre ihre Kenntnisse durch Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GenTSV (neu) aktualisieren müssen.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin) und der Besuch eines bundesweit staatlich anerkannten Basis-Fortbildungskurses gemäß § 15 Abs. 4 der GenTSV (alt).
Die Fortbildung umfasst folgende Themenbereiche:
- Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
Den Teilnehmenden wird am Ende des Kurses eine durch die Bezirksregierung NRW anerkannte Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die in allen Bundesländern Gültigkeit besitzt.
Trainer
Dr. rer. nat Marianne Otte, Fachkraft für Biologische Sicherheit, SAUS, HHU
Dr. rer. nat Magdalene Stosik, Fachkraft für Biologische Sicherheit, SAUS, HHU
Dipl.-Ing. Andreas Palm, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Leiter SAUS, HHU